Fachbereiche

Die Anwaltstätigkeit von RA Elmenhorst ist, gefördert durch eine während des juristischen Vorbereitungsdienstes stattgefundene Lehrstuhlmitarbeit beim „Vater der Zweitwohnungsteuer“, von Kanzleibeginn an konzentriert auf das Sondergebiet der tourismusbezogenen Kommunalabgaben bzw. Tourismusabgaben im weiteren Sinne (i.w.S.).

Dieses besteht aus dem Kurbeitragsrecht (künftig: Gästebeitrag), dem Tourismusbeitragsrecht (auch sog. Fremdenverkehrsabgabe = Fremdenverkehrsbeitrag) und dem Zweitwohnungsteuerrecht. Seit 2011 hat das Tourismusabgabenrecht i.w.S. Zuwachs bekommen durch ein viertes Teilgebiet, das nach einem kurzem Vor-Leben zwischen 1919 und 1926 nicht nur in der Rechtspraxis, sondern allem Anschein nach offenbar auch in der Rechtswissenschaft völlig in Vergessenheit geraten war: nämlich das Beherbergungsteuerrecht. Mit Rücksicht hierauf sowie auf gelegentlich übernommene Mandate betreffend Vergnügungsteuer und Grundsteuer finden Sie hier als dritte Rubrik der kanzleiaktiven Fachbereiche: Kommunalsteuern.