Kommunalverwaltungen und kommunale Tourismusbetriebe erhalten von RA Elmenhorst
- Expertisen zu rechtlichen Einzelfragen,
- gutachtliche Vorbereitung von Satzungsentwürfen nebst Präsentation und Erläuterung in den kommunalpolitischen Gremien bis zum Beschluss sowie anschließende Betreuung bei der Satzungsanwendung,
- prozessverfahrensbegleitende Beratung und
- Prozessvertretung.
- Kommunale Spitzenverbände und Tourismusverbände finden in RA Elmenhorst einen Fachreferenten für Arbeitstagungen.
- Fortbildungsinstituten für die öffentliche Verwaltung konzipiert und leitet RA Elmenhorst Seminare für fachspezifische praxisorientierte Fortbildungsveranstaltungen.