Rechtsanwalt

RA Richard Elmenhorst ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und von Anfang an auf kommunales Abgabenrecht und hier nur auf den Teilbereich Tourismusabgaben i.w.S. spezialisiert.

Dieser besondere fachliche Spezialisierungsgrad erlaubt (und gebietet) länderübergreifende Tätigkeit: Der Mandantenkreis ist verteilt über die Bundesländer Schleswig-Holstein (seit 1994), Niedersachsen (seit 1995), Rheinland-Pfalz (seit 1999), Baden-Württemberg (seit 2000), Nordrhein-Westfalen (seit 2004) und Brandenburg (seit 2012).

Der Mandantenkreis besteht ausschließlich aus öffentlich-rechtlichen Körperschaften und deren Verbänden oder Arbeitsgruppen sowie kommunalen Eigenbetrieben oder -gesellschaften. Die Tätigkeit ist, fußend auf der in den ersten zehn Jahren der Kanzlei gewonnenen Erfahrung in Prozessvertretungen, im Wesentlichen auf die Konliktvermeidung durch Gestaltung gerechten Ortsrechts ausgerichtet. Seit einigen Jahren ist auch die Mitwirkung an Arbeitsgruppen für Gesetzesreformprojekte hinzugekommen.